Als Physiotherapeutin mit 30jähriger Erfahrung ist es mir ein Anliegen, Menschen zu mehr BEWEGUNG zu motivieren und zu der daraus resultierenden SCHMERZFREIHEIT und GESUNDHEIT zu verhelfen. Mit einem großen Spektrum an Therapietechniken begleite ich Sie zur Erreichung Ihrer individuellen Therapieziele und freue mich mit Ihnen über den SPÜRBAREN ERFOLG.
Schmerzlinderung
Muskelaufbau
Gleichgewicht
Faszientraining
Mobilität
Trainingsplan
Spaß an Bewegung
PRÄVENTION Information & Beratung Vorbeugende Übungen Rückenschule (Haltungstraining) Gewichtsreduktion Persönl. Betreuung & Training Individ. Bewegungsprogramm
Beschwerden Rückenschmerzen Gelenksschmerzen Bandscheibenprobleme Arthrose (Gelenksabnutzung) Sportverletzungen Hüft- und Knieendoprothesen Muskelschwächen Fehlhaltungen
Behandlung Manuelle Therapie, Muskel-, Faszien-, Triggerpunkt, Kinesiologisches Taping, Heilgymnastik, Behandlung vor und nach OP, Narbenbehandlung, Fußreflexzonen-Massage, Gesichts- & Ganzkörpermassage
Preise für Physiotherapie: Einzel-Heilgymnastik 30 Minuten € 50,- Hausbesuche in Neusiedl/See + € 20,- Einzel-Heilgymnastik 45 Minuten € 70,- Hausbesuche außerhalb Neusiedl + € 25,- Einzel-Heilgymnastik 60 Minuten € 89,- Rückerstattung Krankenkassen: je nach Kasse ca. 40 - 60% der Kosten
Allgemeine Geschäftsbedingungen Therapievereinbarung 1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten? 1.1. Ärztliche Verordnung Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten • eine medizinische Diagnose • die Anzahl der Behandlungseinheiten und • die verordnete Behandlung beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn/en ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn/en sofort mit. 1.2. Verrechnung der Behandlungskosten Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif / satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. 1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie, außer bei der GKK, eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. 1.4. Befunde Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
GESUNDHEIT DURCH BEWEGUNG - BEWEGUNG DURCH GESUNDHEIT PHYSIOTHERAPIE FÜR ERWACHSENE & SENIOREN
Als Physiotherapeutin mit 30jähriger Erfahrung ist es mir ein Anliegen, Menschen zu mehr BEWEGUNG zu motivieren und zu der daraus resultierenden SCHMERZFREIHEIT und GESUNDHEIT zu verhelfen. Mit einem großen Spektrum an Therapietechniken begleite ich Sie zur Erreichung Ihrer individuellen Therapieziele und freue mich mit Ihnen über den SPÜRBAREN ERFOLG.
PRÄVENTION Information & Beratung Vorbeugende Übungen Rückenschule (Haltungstraining) Gewichtsreduktion Persönl. Betreuung & Training Individ. Bewegungsprogramm
Beschwerden Rückenschmerzen Gelenksschmerzen Bandscheibenprobleme Arthrose (Gelenksabnutzung) Sportverletzungen Hüft- und Knieendoprothesen Muskelschwächen Fehlhaltungen
Behandlung Manuelle Therapie, Muskel-, Faszien-, Triggerpunkt, Kinesiologisches Taping, Heilgymnastik, Behandlung vor und nach OP, Narbenbehandlung, Fußreflexzonen-Massage, Gesichts- & Ganzkörpermassage
Preise für Physiotherapie: Einzel-Heilgymnastik 30 Minuten € 50,- Einzel-Heilgymnastik 45 Minuten € 70,- Einzel-Heilgymnastik 60 Minuten € 89,- Hausbesuche in Neusiedl/See + € 20,- Hausbesuche außerhalb Neusiedl + € 25,- Rückerstattung Krankenkassen: je nach Kasse ca. 40 - 60% der Kosten
Muskelaufbau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Therapievereinbarung 1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten? 1.1. Ärztliche Verordnung Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten • eine medizinische Diagnose • die Anzahl der Behandlungseinheiten und • die verordnete Behandlung beinhalten. Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn/en ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem Physiotherapeutin/en sofort mit. 1.2. Verrechnung der Behandlungskosten Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif / satzungsmäßigen Kosten- zuschuss an. 1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie, außer bei der GKK, eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Kranken- versicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. 1.4. Befunde Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
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© Physiotherapie Marcela Sikula - 0664 / 192 23 56
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