Als Physiotherapeutin mit 30jähriger Erfahrung ist es mir ein Anliegen, Menschen zu mehr BEWEGUNG zu motivieren und zu
der daraus resultierenden SCHMERZFREIHEIT und GESUNDHEIT zu verhelfen. Mit einem großen Spektrum an Therapietechniken
begleite ich Sie zur Erreichung Ihrer individuellen Therapieziele und freue mich mit Ihnen über den SPÜRBAREN ERFOLG.
Schmerzlinderung
Muskelaufbau
Gleichgewicht
Faszientraining
Mobilität
Trainingsplan
Spaß an Bewegung
•
PRÄVENTION
Information & Beratung
Vorbeugende Übungen
Rückenschule (Haltungstraining)
•
Gewichtsreduktion Persönl. Betreuung & Training
Individ. Bewegungsprogramm
•
Beschwerden
Rückenschmerzen
Gelenksschmerzen
Bandscheibenprobleme
Arthrose (Gelenksabnutzung)
Sportverletzungen
Hüft- und Knieendoprothesen
Muskelschwächen
Fehlhaltungen
•
Behandlung
Manuelle Therapie,
Muskel-, Faszien-, Triggerpunkt,
Kinesiologisches Taping,
Heilgymnastik,
Behandlung vor und nach OP,
Narbenbehandlung,
Fußreflexzonen-Massage,
Gesichts- & Ganzkörpermassage
Preise für Physiotherapie:
Einzel-Heilgymnastik
30 Minuten
€ 50,-
Hausbesuche in Neusiedl/See
+ € 20,-
Einzel-Heilgymnastik
45 Minuten
€ 70,-
Hausbesuche außerhalb Neusiedl
+ € 25,-
Einzel-Heilgymnastik
60 Minuten
€ 89,-
Rückerstattung Krankenkassen: je nach Kasse ca. 40 - 60% der Kosten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Therapievereinbarung
1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist.
Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose
• die Anzahl der Behandlungseinheiten und
• die verordnete Behandlung
beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn/en
ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden.
Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten,
teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn/en sofort mit.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung
benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem
Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen
bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif / satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie, außer bei der GKK, eine Bewilligung der
ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger
die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund
der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
GESUNDHEIT DURCH BEWEGUNG - BEWEGUNG DURCH GESUNDHEIT
PHYSIOTHERAPIE FÜR ERWACHSENE & SENIOREN